*Der Beitrag spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider und entspricht nicht zwangsweise der Meinung der VDW.
Eine Antwort auf Andreas Diekmann
Andreas Diekmann erörtert zahlreiche marktliche und staatliche Strategien, die die selektiven Anreize wie in Colloro im Globalen Klimaschutz nachbilden können. So plausibel sie sind, wenn er auf die ‚Politik‘ zu sprechen kommt, vergisst er etwas die Erkenntnisse der speziellen Kooperationsforschung. Das wird am Ende die Hauptkritik an Andreas Diekmanns Buch in dieser Antwort sein.
„Marktlogik oder Staat ist die Frage, um es verkürzt auf eine Formel zu bringen“, schreibt Diekmann, S. 105. Sollte angesichts des Trittbrettfahrer-Dilemmas das richtige Tun nicht einfach ordnungsrechtlich vorgeschrieben und sanktioniert werden? Einige Allmenden gehen tatsächlich mit ziemlicher Gewalt gegen Mitglieder vor, die sich zu drücken scheinen (Dieckmann S. 64 am Beispiel der Allmendebauern in der Schweizer Alpengemeinde Törbel. Das Beispiel Colloro zeigte allerdings, dass es immer gute Entschuldigungsgründe für mangelnden Einsatz gibt). Ordnungsrechtliche Vorschriften und Sanktionen sind in liberalen demokratischen Staaten auch dann nicht unüblich, wenn es um die ureignen Interessen der einzelnen Person geht. Selbst dann erscheint Zwang nötig und legitimierbar. So sind Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, weil vermutet wird, viele würden das Sparen für ihre eigene Zukunft als Ruheständler nicht im selben Maße freiwillig leisteten. Schwarzarbeit ist deshalb eine streng sanktionierte Ausweichstrategie zur Pflicht zur Einzahlung in die Rentenversicherung. Und was das Klima angeht, insbesondere den CO2 Ausstoß, so ist die Verletzung von Vorschriften einfach festzustellen. Denn der CO2-Ausstoß vieler Handlungen ist im Voraus bekannt. Warum also nicht im Interesse aller auf den Staat und seine ordnungsrechtlich sanktionierten Vorschriften setzen, um Trittbrettfahren zu verhindern? Viele Staaten gingen diesen Weg. So sind z.B. in Dänemark Öl- und Gasheizungen in Neubauten bereits seit 2013 verboten.
Es gibt fünf wesentliche Gründe gegen die Funktionsfähigkeit staatlich ordnungsrechtlicher Vorschriften und Sanktionen. Zwei von diesen fünf Gründen nennt Andreas Diekmann selbst.
- Informationen für individuelle Entscheidungen sind eher bei den einzelnen Akteuren als beim Staat vorhanden (Diekmann S. 108).
Das spricht eher für Einflüsse über Preise durch Subventionen und Steuern als ausschließlich über Gebote und Verbote. Selbst die DDR und die RGW-Staaten sprachen von effizienter „pretialer Lenkung“. - Kontrollen und Sanktionen verbrauchen viele Ressourcen, die dann woanders fehlen. Orientierung an Preisen kommt mit weniger staatlichen Kontrollen und Sanktionen aus. Diesen Grund sieht Diekmann implizit auch. (Selbstverständlich wäre es noch viel kostengünstiger und am kostengünstigsten überhaupt, würden verinnerlichte Normen – also das eigene Gewissen – alle zu hinreichend kooperativen Anstrengungen veranlassen, ohne dass irgendjemand nach den Vorteilen des Trittbrettfahrens schielte. Darin ist Frey und Bohnet 1996 zuzustimmen. Allerdings zeigt das berichtete Beispiel des Dorfes Colloro, dass selbst unter seit Generationen zusammenlebenden Familien es immer Entschuldigungen für Zurückhaltung bei den Gemeinschaftsarbeiten gibt und Trittbrettfahren ein bleibendes Thema ist. An der Zustimmung zu gemeinsamen Normen fehlt es dabei nicht.)
- Mit staatlichen Vorschriften und Sanktionen identifizieren sich Nachbarschaften – so die in Gemeindestudien gewonnene, bisher nicht widerlegte Hypothese (Behrens in Hondrich 1983) – weniger als mit Regeln, auf die sie sich selbst im nachbarschaftlichen Verkehr einigten. Auch wenn die Legislative aus repräsentativ gewählten Parlamentsabgeordneten besteht, werden die Abgeordneten zu wenig als selbstgewählte VertreterInnen und nahe Nachbarn angesehen, um die Gesetze – z.B. Steuergesetze – als nachbarschaftlich beschlossene zu begreifen. So verliert ein Selbständiger, dessen Praxis oder Kanzlei und Gericht wenige Hundert Meter von seiner Wohnung entfernt liegen, nicht die Achtung seiner Nachbarn, wenn er die Kosten seines PKWs zum erheblichen Teil als Werbungkosten steuermindernd angibt. Auf diese Grenze der Wirksamkeit staatlicher ordnungsrechtlicher Maßnahmen geht Diekmann kaum ein.
- Staatliches Handeln ist selbst ein Kollektivgut. Bei seiner Erstellung durch Parteien und anderen Beteiligten ergeben sich, wie wir unten noch erläutern, dieselben Gewinne für Trittbrettfahrer, wie bei anderen Kollektivgütern auch. Das behandelt Andreas Diekmann nicht genügend. Er erörtert Politik, als sei sie hauptsächlich durch das gemeinsame, vertraglich verabredete Ziel bestimmt – und als erzeuge das Kollektivgut Politik nicht neben dem gemeinsamen Ziel auch das starke Interesse am Trittbrettfahren bei den Fraktionen.
- Diekmanns Alternative „Marktlogik oder Staat“ (S. 105) kommt eigentlich im wirklichen Leben gar nicht vor. Vielmehr sind Märkte und Staaten untrennbar voneinander abhängig. Selbst der globalisierte, internationale Finanz- und Warenmarkt könnte keinen Tag überdauern, stünde er nicht unter dem Schutz der Staatsgewalt, ihrer Gerichtsvollzieher, Polizei und Gerichte. Umgekehrt bedeuten staatliche Vorschriften keineswegs, dass die Marktlogik außer Kraft gesetzt wäre. Staatliche Vorschriften wirken als Anreiz- und Kostenstrukturen, bei denen Marktteilnehmende sich überlegen, wie sie diese am besten für ihre Interessen nutzen können. Daher ist es vermutlich falsch, „Marktlogik und Staat“ als Alternativen zu denken. Es handelt sich vielmehr um ein einziges Geflecht. Wenn man genau hinsieht, behandelt auch Diekmann in seinen „Wegen aus dem Dilemma“ (Untertitel seines Buches) alle seine souverän und materialreich diskutierten Maßnahmen als Maßnahmen eines einzigen Geflechtes. Dabei kompensieren sich Staatsversagen und Marktversagen keineswegs wechselseitig. Oft schaukeln beide Versagen sich wechselseitig auf.
Angesichts von Markt- und Staatsversagen hat sich die Allmendeforscherin Elinor Ostrom 2010 deutlich vor dem Pariser Abkommen für „Polycentric Systems for coping with collective action and global environmental change“ in der Zeitschrift ‚Global Environmental Change‘ 20, S. 550-557, ausgesprochen. Wenn globale Verträge – wie z.B. das spätere Pariser Abkommen von 2015 – noch nicht effektiv wirkten, sollten regional und lokal ökologische Modellprojekte und Innovationen mit Wirkung auf die unmittelbare Umwelt und das Umweltbewusstsein überall initiiert werden. Das ist in der Tat geschehen. Aber eben regional und lokal. So kann man z.B. in der sozialökologischen selbstverwalteten Möckernkiez-Genossenschaft in Berlin-Kreuzberg mit fast 1000 wohnenden Mitgliedern auf kein Sommerfest gehen, ohne dass bereits Zwölfjährige einem anbieten, den individuellen CO2-Fußabdruck auszurechnen und Tipps für die Veränderung des eigenen Lebens und der Umwelt zu geben. Manches erinnert an die Allmende von Colloro. Vieles wurde in der Genossenschaft umgesetzt, manches auch im Stadtviertel. Aber Andreas Diekmanns Einwand ist nicht von der Hand zu weisen: „Umweltbewusstsein ist wichtig, um Unterstützung für globale Abkommen zu gewinnen. Die Schattenseite ist aber auch hier, dass Trittbrettfahrer sich auf das Engagement anderer verlassen [in der überschaubaren Möckernkiez-Genossenschaft weniger zu beobachten, jb] und Unternehmen, die in einer Vorbildregion stärker als in anderen Orten reguliert werden, diese Region verlassen könnten (carbon leakage)“ (Diekmann S. 65). Sein Fazit: „Trotz des Engagements von Bürgerinitiativen, NGOs, Unternehmen und einzelnen Städten und Gemeinden ist der globale Treibhausgasausstoß stetig angestiegen“ (Diekmann, S. 65). Die Behauptung des stetigen Anstiegs stimmt zwar nicht, weil die Reaktionen auf Covid-19 zu einem kurzen Rückgang führten, aber im Trend hat Diekmann recht.
Mit der soziologischen Kooperationstheorie des Trittbrettfahrens lässt sich gut der Unterschied zwischen der Behandlung des Ozonlochs auf der Konferenz von Montreal 1987 und der Behandlung des Klimawandels auf der Konferenz von Kyoto erklären: Die USA konnten schon allein durch das Verbot von Treibgas (FCKW) in der eigenen US-Industrie einen messbaren Erfolg erringen. Für diesen Erfolg brauchten sie die Zustimmung der zögerlichen europäischen Länder gar nicht. Schon Mancur Olson hat 1968 in der „Logik kollektiven Handelns“ herausgestellt, ein Kollektivgut (z.B. ein Deich) würde dann wahrscheinlicher erstellt, wenn der individuelle Gewinn bereits eines großen Akteurs durch dieses Kollektivgut dessen Kosten deutlich überstiege. Dann baute dieser Akteur den Deich, auch wenn andere Nutznießer nicht mittäten. Für die USA standen, wie die US-Umweltbehörde EPA schätzte, Kosten von 21 Milliarden $ durch die Produktionseinstellung von FCKW einerseits einem Nutzen von etwa 1373 Milliarden $ durch die Reduktion von Hautkrebsfällen und anderer Schäden gegenüber. So kam es zum Verbot der Erstellung des Gases in Montreal 1987: 187 Staaten verpflichteten sich in Montreal, die Produktion in ihren Ländern mit scharfen Sanktionen zu verbieten, um das Kollektivgut „Schutz der Ozonschicht“ zu erstellen (vgl. Cass Sunstein 2007), wobei es zum raschen Ausstieg aus der FCKW-Produktion erst bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz zum Montrealer Protokoll in London 1990 kam; das Protokoll gehört zum Wiener Abkommen über den Schutz der Ozonschicht aus dem Jahr 1985. Die Konferenz von Kyoto überwand dagegen das Trittbrettfahrerproblem nicht. Der Nobelpreisträger William Nordhaus behauptet, dass das Kollektivgut „Begrenzung des Klimawandels“ das Kooperationsprobelm eines Gefangenendilemmas einschließt. Die dominante Strategie sei es, auf fossile Energien zu setzen; wer kooperativ CO2 einspare, werde das Opfer von Trittbrettfahrern. Diese Ansicht wird von vielen Klimawissenschaftlern geteilt. Es gehört sicherlich zu den Höhepunkten des Buches von Andreas Diekmann, wenn er auf den Seiten 74 bis 80 berechnet, mit dem Preissturz bei erneuerbaren Energien könne sich die Kooperationsstruktur des Kollektivgutes „CO2 Reduktion“ der Kooperationsstruktur des Kollektivgutes „Schutz der Ozonschicht“ annähern.
Am Ende sind es drei Gruppen von Maßnahmen, die Andreas Diekmann als prioritär ansieht. Sie müssen sich ergänzen: a) der Ausbau der Infrastruktur, b) CO2 –Abgaben mit Rückzahlung an Niedrigverdiener und c) internationale Klimaabkommen mit so scharfen Sanktionen wie bei den Welthandelsabkommen.
Zu a) der Ausbau der Infrastruktur folgt nicht automatisch den Erhöhungen des CO2-Preises. Sie muss also unabhängig von der Energiepreis-Gestaltung erfolgen.
Zu b) Erst durch die Erhöhung des CO2 Preises auf 200 € pro Tonne wird die Lenkungswirkung und auch der Ausgleich sozialer Ungleichheit durch die Rückzahlung (Klimageld) an wenig Verdienende merklich, (Oxfam 2022, Diekmann 2024, S. 151). Das gilt nicht nur in jedem einzelnen Land, sondern auch zwischen den Staaten. Die Demonstrationen der Gelbwesten in Frankreich entstanden, als der CO2 Preis für die wenig Verdienenden nicht ausgeglichen wurde. In der Schweiz werden 2/3 der Einnahmen aus dem CO2 -Aufschlag als Klimageld zurückgezahlt, 1/3 geht in die Finanzierung klimabezogener Infrastruktur. Das deutsche Umweltbundesamt hatte schon vor langer Zeit den Schaden pro Tonne CO2 auf 200 € geschätzt. Ein Preis von 200 € pro Tonne ist also nur die Internalisierung externer Kosten. Andreas Diekmann ist recht zu geben: Die Bewältigung sozialer Ungleichheit ist Kern der Klimapolitik.
Zu c) Das Welthandelsabkommen kennt scharfe Sanktionen. Die mittlerweile 28 Vertragsstaaten-Konferenzen zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen haben sich zu ähnlich scharfen Sanktionen nicht durchringen können. Der Ausstoß von Treibhausgasen ist nur regional etwas geschrumpft, aber weltweit noch angestiegen. „Trittbrettfahrer profitieren“, darin ist Diekmann S. 155 zuzustimmen, „zumindest solange fossile Energie billiger ist als erneuerbare Energien, von Ländern, die CO2-Preise einführen“. CO2-Mindestpreise müssen durch Sanktionen ergänzt werden, um Anreize für unkooperatives Trittbrettfahren zu nehmen. Objektiv gibt es diese Anreize zum Trittbrettfahren (noch) reichlich.
Zweifellos ging der enorme Ausstoß von CO2 mit der Entwicklung des Kapitalismus örtlich und zeitlich einher. Daher sehen viele im Ende des Kapitalismus die Voraussetzung dafür, dass wir unseren Kindern und Enkeln einen nicht durch menschengemachte Erderhitzung lebensfeindlich gemachten Planeten hinterlassen. Allerdings deutet nichts darauf hin, dass der Kapitalismus in den wenigen Jahren, die uns noch für Klimapolitik bleiben, abgeschafft werden kann. In dieser kurzen Zeit kann es auch für Diekmann nur um die Einhegung des digitalen Kapitalismus gehen (Diekmann S. 158).
Nehmen wir an, eine Koalition bestünde aus den Parteien F, G und S. Alle drei Parteien haben ein weiterhin konkurrierendes Interesse an einer möglichst hohen Stimmenzahl bei der nächsten Wahl. Bei der Erreichung dieses Ziels kann eine möglichst erfolgreiche Umsetzung des Koalitionsvertrags helfen. Aber eindeutig stehen sie auch unter dem Druck, sich bei den Wählerinnen und Wählern als besondere Partei zu profilieren. Denn die Gründung einer neuen gemeinsamen Partei „FGS“ ist fast nie das Ziel einer Koalition.
Wenn nun die mittlere Partei G einen alle überzeugenden Vorschlag zur Erreichung des Koalitionsvertrags und des Klimaziels macht, ist dann zu erwarten, dass F und S augenblicklich in zustimmende Begeisterung ausbrechen? Nein; gerade, wenn sie davon ausgehen, dass der Vorschlag gut ist und vermutlich realisiert werden kann, haben sie ein Interesse, ihre Attraktivität für Wählende durch eine Reihe von Berichtigungen und Gegenpositionen zu profilieren. Die Realisierung des Vorschlags mag ein Kollektivgut im Interesse aller sein. Gerade dann geht es darum, sich bei der Wählerschaft mit Trittbrettfahrer-Vorteilen zu profilieren. Daher ist es geradezu gesetzmäßig zu erwarten, dass G als zu vorschnell, zu unsozial, zu verbietend gebrandmarkt wird. Symbolische Ausnahmen für die eigene Klientel, wie die Verhinderung von Tempo 130 auf den Autobahnen, gewinnen gerade dann an Bedeutung, wenn das Kollektivgut Koalitionsvertrag einigermaßen zu realisieren ist. Wenn G für alle Zumutungen und Kosten der Entwicklung für zuständig erklärt werden kann, lohnt es sich für F und S, sich gefahrlos für Abmilderungen und Bremsungen zu profilieren.
Dass die Logik des Trittbrettfahrens bei Kollektivgütern auch für Koalitionsregierungen gilt, liegt im Rahmen der Erkenntnisse der speziellen Kooperationsforschung, auf die sich Andreas Diekmann einleuchtend beruft. Vielleicht könnte man da noch konsequenter weiterarbeiten. Es sind keinesfalls nur „populistische Parteien“, wie Diekmann S. 17 meint, und „Gelbwesten“ (Diekmann S. 17), die „Wählerstimmen durch Klimaleugnung und Antiklimapolitik gewinnen“ wollen (Diekmann S. 17). Vielmehr gilt der Anreiz des Trittbrettfahrens für alle – und sollte, wie die Arbeiterbauern in Colloro das tun, immer eingerechnet und berücksichtigt werden, wenn er in den Kooperationsstrukturen angelegt ist. Dann entwickelt sich aus der speziellen Kooperationsforschung womöglich eine Lehre klugen Handelns in Koalitionen und Parlamenten: ein Handeln, welches das gleichzeitige Interesse am Kollektivgut wie am Trittbrettfahren respektiert und in der Absprache über Rollen und Positionen zu bewältigen sucht – um das Kollektivgut nicht zu gefährden. In Betrieben und Familien wurden solchen Rollen- und Positionsverteilungen schon beobachtet.
Literatur:
Axelrod, Robert, 1984: The Evolution of Cooperation. New York: Basis Books
Behrens, Johann, 2019: Theorie der Pflege und der Therapie. Bern, Oxford: Hogrefe
Behrens J, „Bedürfnisse“ und „Zufriedenheiten“ als Statussysmbole und Anrechte. Lehren aus einem Panel für Bedürfnistheorie und Planung, in: Hondrich, K. O, Vollmer, R. (Hrsg.), Bedürfnisse. Stabilität und Wandel. Theorie, Zeitdiagnose, Forschungsergebnisse, Opladen: Budrich 1983, S. 193 – 244.
Diekmann, Andreas, 2024: „Klimakrise. Wege aus dem Dilemma“, Baden-Baden: Nomos-Verlag
Frey, Bruno S. & Bohnert, Iris: Tragik der Allmende. Einsicht, Perversion und Überwindung, in: Diekmann, Andreas & Carlo C. Jaeger (Hrsg.): Umweltsoziolgie, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie Sonderheft 36/1996, Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 292-307
Ostrom, Elinor, 2010: „Polycentric Systems for coping with collective action and global environmental change“ in: ‚Global Environmental Change‘ 20, S. 550-557