Prof. Dr. Hartmut Graßl: Verschärfter Klimaschutz durch Verfassungsrichter – sehr wichtig, aber dennoch zu wenig

Am 24. März 2021 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 in Teilen verfassungswidrig sei. Hartmut Graßl begrüßt diesen Beschluss, fordert jedoch weitreichendere Schritte in der Klimaschutzpolitik, die über die bisherigen Ziele des Paris-Abkommens hinausgehen.