*Der Beitrag spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider und entspricht nicht zwangsweise der Meinung der VDW.

Die finanziellen Folgen der COVID-19 Pandemie in Deutschland sind bereits gravierend und sie werden wahrscheinlich noch zunehmen. Es stellt sich daher die Frage, ob die Maßnahmen der Bundesregierung und der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Pandemie den Prinzipien der Erforderlichkeit und Angemessenheit entsprechen?

Die Angst um die eigene finanzielle Existenz in Zeiten von Corona ist groß. In der Kantar-G7-Corona-Studie[1]  berichten bzw. erwarten 72% der Befragten in den G7-Staaten Auswirkungen der Epidemie auf ihr Einkommen, in Italien sind dies sogar 85%. In Deutschland sind die Zahlen etwas niedriger (58%), aber dennoch hoch. 24% der zwischen 9. und 13. April 2020 Befragten geben an, dass sich die Covid-19 Maßnahmen schon jetzt auf das eigene Einkommen ausgewirkt haben. Weitere 34% gehen davon aus, dass sich die Pandemie im weiteren Verlauf des Jahres noch negativ finanziell auswirken wird.

Diese Ängste sind berechtigt, wenn man sich die Schätzungen der Wirtschaftsexperten anhört. Die führenden Wirtschaftsinstitute prognostizieren den Rückgang des Bruttoinlandsprodukts für Deutschland 2020 auf minus 4,2%, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung auf minus 5,4%. Noch höhere Einbrüche erwarten die Bundesregierung (minus 6,3%), das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (minus 8,4%), die Allianz-Gruppe spricht sogar von minus 8,9%. Im April 2020 betrug die Zahl der Arbeitslosen 2,64 Millionen, für 10,1 Millionen Menschen wurde Kurzarbeit angemeldet.[2] Personen mit niedriger Schulbildung und geringem Einkommen müssen besonders häufig in Kurzarbeit gehen. So steigt der Anteil derjenigen in Freistellung, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit unter Personen mit niedriger Schulbildung in der Zeit vom 20.3. bis 15.4. bereits auf knapp ein Drittel. Erwerbstätige mit einem Vor-Corona-Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro sind sogar zu 40% von Freistellung, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffen.[3]

Bereits 2019 waren 10% der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland überschuldet, das heißt sie konnten ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. 15,8% der Erwachsenen haben einen Ratenkredit mit einer durchschnittlichen Laufzeit von vier Jahren und einer durchschnittlichen Restschuld von 12.000 Euro. Wenn diese Kreditnehmer arbeitslos werden oder in Kurzarbeit 60% bzw. 67% ihres Vor-Corona-Nettoeinkommens erhalten oder in den Hartz4 -Bezug fallen, dann werden viele von ihnen ein finanzielles Problem haben. Folgerichtig erwartet die Auskunftei CrifBürgel aufgrund der Corona-Pandemie für das Jahr 2020 einen Anstieg der Privatinsolvenzen um 10%.[4]

Die finanziellen Auswirkungen sind bei einigen Branchen besonders heftig. Dazu zählen beispielsweise das Gastronomie- und Hotelgewerbe, der Bereich Kunst und Kultur, der Tourismus und Eventveranstalter, aber auch ÖPNV, Busunternehmen, das Security-Gewerbe, Friseure, Fitnesstrainer und die Mehrheit der frei gewerblich Tätigen, Solo-Unternehmer und nicht zu vergessen, die Studenten/innen, die sich mit Jobs während ihres Studiums finanziell über Wasser halten.

Die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus erstrecken sich jedoch nicht nur auf die finanzielle Situation der Menschen in Deutschland, sondern tangieren auch ihre konstitutionell garantierten Grundrechte wie die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art.2 GG), die Religionsfreiheit (Art. 4 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), die Reisefreiheit (Art. 11 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Diese massiven Einschränkungen sind durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt.

Zweck der Regeln des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss jedoch gewahrt sein. Bezugspunkt für die Verhältnismäßigkeit ist, ob die Maßnahme zur Erreichung gerade dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist. Die zur Eindämmung der COVID-19 im März 2020 ergriffenen Maßnahmen scheinen zwar geeignet gewesen zu sein, da sich die Rate der Infektionen und die Geschwindigkeit der Ausbreitung reduziert haben. Ob sie erforderlich und angemessen sind, kann jedoch mit Recht angezweifelt werden.

Das Prinzip der Erforderlichkeit besagt, dass kein anderes Mittel verfügbar ist, das in gleicher (oder sogar besserer) Weise geeignet ist, aber den Betroffenen und die Allgemeinheit weniger belastet. Wenn die Nachteile und die Vorteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, dann ist Verhältnismäßigkeit gegeben.

Der Zweifel hinsichtlich der Erforderlichkeit und Angemessenheit besteht deshalb, weil unsere Wissensbasis über Wirkung und Verbreitung des Corona-Virus weiterhin viel zu gering ist. Wir wissen zum Beispiel nicht, inwieweit die Infektion Kinder- und Jugendliche betrifft und dennoch werden Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen geschlossen. Was wir wissen ist, dass insgesamt rund 10.000 registrierte Fälle Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 19 Jahren sind (RKI 11.05.2020: 6,1% aller Fälle).  In dieser Alterskohorte gibt es laut RKI-Daten drei Todesfälle, die Covid-19 zugerechnet werden. Warum dann die Einrichtungen schließen? Ist das erforderlich und angemessen? Wohl kaum. Die von Eltern und Lehrern geschilderten Nebenwirkungen des Home-Office und Home-Schooling sind beträchtlich.

Die meisten registrierten Infizierten sind 20-49 Jahre alt (RKI 11.5.2020: 43%). Unter 40 Jahren sind nur 28 Personen an bzw. mit Covid-19 gestorben. (RKI: Stand 11.5.2020) Warum ist das so? Da lohnt sich ein Blick in den Mikrozensus: Lediglich 10% in dieser Altersgruppe geben an, in den letzten vier Wochen vor der Erhebung erkrankt gewesen zu sein. In diesem Alter sind die Menschen weit überwiegend sehr gesund. Das ist die Gruppe mit den milden bis symptomfreien Verläufen. Ist es erforderlich und angemessen diese Gruppe vom Arbeitsprozess und Berufsalltag auszuschließen? Aufgrund der unverhältnismäßigen finanziellen Folgewirkungen keinesfalls und auch deshalb nicht, weil man ja baldmöglichst Herdenimmunität erreichen will, – zumindest war dies die öffentliche Verlautbarung, bevor die sogenannte Reproduktionszahl das Maß aller Dinge wurde. Bis zu einer Herdenimmunität ist es noch ein weiter Weg. In der 12.-16. Kalenderwoche sind insgesamt nicht-repräsentativ 1.84 Millionen Tests auf SARS-CoV-2 durchgeführt worden, davon waren 7,8% positiv. Aufgrund fehlender Evidenz basierter Studien wissen wir aber immer noch nicht, wie viel Prozent der Bevölkerung die Infektion tatsächlich bereits durchlaufen haben.

Ganz offensichtlich sind Menschen im Alter von 70 Jahren und mehr diejenigen, die durch das Virus besonders betroffen sind und gefährdet werden können. Von den Todesfällen mit oder wegen Coronavirus waren 86% Personen 70 Jahre und älter! Diese Altersgruppe stellt aber nur 19% an der Gesamtzahl der in Deutschland registrierten COVID-19-Fälle. Nicht nur in Deutschland, sondern beispielsweise auch in Dänemark.

Hamburger Obduktionszahlen sagen, dass alle an Covid-19 Gestorbenen mindestens eine gravierende Begleiterkrankung hatten. Hier lohnt sich ein Blick in die Gesundheitsberichterstattung des RKI des Bundesgesundheitssurveys von 1998: „In der Gruppe der 60- bis 79-Jährigen waren 87 % der Männer und 92 % der Frauen in den letzten 12 Monaten vor der Befragung von mindestens einer der Krankheiten betroffen.“(RKI, Gesundheit und Krankheit im Alter. 2009: Seite 56) Die Multi-Morbidität in diesem Alter ist also normal ebenso wie die abnehmende Immunresponsivität, d.h. die Fähigkeit auf Krankheitserreger reagieren zu können. Hinzu kommt auch die jahre- oder jahrzehntelange schädigende Wirkung von Risikofaktoren. In dem vorgenannten RKI-Bericht wird übrigens auch darauf hingewiesen, dass in Nordspanien und in Norditalien die älteste Bevölkerung in Europa lebt. Bei der aktuellen Darstellung der vielen Todesfälle in diesen beiden Ländern wird auch unbeachtet gelassen, dass die ältere Bevölkerung in diesen Ländern in sehr engem räumlichen Kontakt mit anderen Familienmitgliedern lebt, häufig auf einer sehr niedrigen ökonomischen Basis. Es geht also vor allem darum, diese Altersgruppe zu schützen. Deshalb muss man aber nicht das ganze gesellschaftliche Leben lahmlegen mit gravierendsten ökonomischen und psychosozialen Folge- und Nachwirkungen für die ganze Gesellschaft.

Wie schützt man nun die gesundheitlich vulnerablen Gruppen der Gesellschaft? Die Antwort ist schwierig, da die Altersgruppe der 70-jährigen und älteren ja nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden soll, vielmehr Inklusion und Teilhabe weiter gewährleistet werden müssen. Ein empfohlener Weg ist das Verbot von Großveranstaltungen. Dieser Weg ist sicher richtig, wenn man bedenkt, dass die Infektionshotspots Ischgl mit seiner „alpintouristischen Berauschungsindustrie“ (Lois Hechenblaikner), Starkbierfeste in Bayern oder Karnevalsveranstaltungen im Rheinland zu einer explosionsartigen Verbreitung der Viren geführt haben. Auch Fußballspiele, so FC Liverpool gegen Athletico Madrid oder Atalanta Bergamo gegen FC Valencia werden dafür verantwortlich gemacht, dass in Liverpool bereits 246 Menschen an den Folgen des Corona-Virus gestorben sind und Madrid zu einer der am schlimmsten betroffenen Städte in Europa gehört (siehe Beitrag in der FAZ online vom 21.4.)

Mit diesem Verbot reduziert man effektiv die Verbreitungsgeschwindigkeit. Das Einhalten von Hygieneregeln und einem 1,5 Meter Abstand in der zwischenmenschlichen Begegnung sind auch sinnvoll. Das zeigen aktuell die Virenausbrüche in den Schlachtbetrieben in Baden-Württemberg, NRW und Schleswig-Holstein. Für die über 700.000 vollstationär versorgten Pflegebedürftigen müssen besondere Schutzmaßnahmen (z.B. Schleusen und Schutzmaterial für Besucher) getroffen werden. Rund ein Drittel der „Corona-Toten“ ist in solchen Einrichtungen verstorben. Es müssen aber weiterhin auch selbstbestimmte Entscheidungen möglich bleiben (siehe auch den Blogbeitrag von Theodor Petzold). Auch ein älterer Mensch muss die Freiheit haben selbst zu entscheiden, wie viel (vermeintliches) Risiko er eingehen will.  Und jeder sollte auf seiner Patientenverfügung vermerken, ob er im Erkrankungsfall künstlich beatmet werden will oder nicht.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat angesichts der Einschränkungen vieler Grundrechte davor gewarnt, dem Schutz von Leben in der Corona-Krise alles unterzuordnen. „Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen“, betonte Schäuble. Auch die Definition der Weltgesundheitsorganisation betont, dass Gesundheit ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens ist und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Es geht also darum, das richtige Maß zwischen Verantwortung und Verhältnismäßigkeit zu finden. Dies gilt insbesondere für die Verfügungen der Bundes- und Länderpolitiker. Dazu gehört, die vielen Informationen aus wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Kanälen vorurteilsfrei zur Kenntnis zu nehmen und von der Regierungslinie abweichende Auffassungen und Vorschläge nicht als Verschwörungstheorien oder Spinnereien abzuqualifizieren. Ein solches Vorgehen ist übrigens wissenschaftlich die Standardprozedur bei der Erstellung von Health Technology Assessments, bei der man eine Vielzahl von unterschiedlichen Studien mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen objektiv, nachvollziehbar und überprüfbar analysieren und bewerten muss. Ich wünsche mir einen öffentlichen Diskurs, in dem die unterschiedlichen Auffassungen und Interpretationen in ähnlicher Weise ausdiskutiert werden. Es ist nicht ausreichend, nur ausgewählten Virologen die Meinungshoheit zu gewähren. Es gibt differenzierte soziologische, psychologische, epidemiologische, ökonomische und ethische Positionen, die nicht in den öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen oder in den Talkshows gehört werden. Stattdessen wird mit Hochdruck versucht, Corona-Apps oder digitale Impfnachweise durchzuwinken, die in immenser Weise Menschen- und Bürgerrechte tangieren.

Die hohen mit Covid-19 assoziierten Todeszahlen in den USA, Spanien und Norditalien sind bedrückend und beängstigend. Die dazu gelieferten medialen Bilder verstörend. Aber viel zu selten wird auf die dortigen Co-Founder der Epidemie hingewiesen: auf privatisierte und herunter gesparte Gesundheitswesen, auf völlig unzureichende Epidemie-Vorsorge, auf ungenügende Schutzmaßnahmen für Billiglohnkräfte, Immigranten und Minderheiten (z.B. Roma und Sinti), auf schlechte ökologische und sozio-ökonomische Rahmenbedingungen, um nur einige zu nennen.

Die allgemeine Unzufriedenheit mit der mono-kausalen Art und Weise, in der in Deutschland über die Covid-19 Epidemie und über die Grundrechte der Bevölkerung verfügt wird, führen erkennbar zu einer Zunahme des zivilen Ungehorsams und Widerstands. Zur Verantwortung und Verhältnismäßigkeit gehört deshalb auch, sich sachlich mit den verschiedenen Argumenten auseinanderzusetzen und nicht aktionistisch bzw. kaum nachvollziehbar zu reagieren. Das Erreichen eines wissenschaftlichen Konsensus über die weitere Vorgehensweise und die Infektionsprophylaxe ist daher zwingend und dringend notwendig, denn Menschen werden sich weiterhin mit Sars-Corona infizieren. Das Hotel-, Gastronomie- und Tourismusgewerbe platt zu machen, ÖPNV, Bahn und Lufthansa zu subventionieren, viele Klein- und Solounternehmen in die Insolvenz zu treiben, Kunst- und Kulturschaffende zu ruinieren und Mütter wie Väter einem Burnout auszusetzen, kann nicht die Antwort sein. Die Antwort ist für mich die volle Wiederbelebung des öffentlichen Lebens sowie die eigenverantwortliche Teilnahme am öffentlichen Leben unter Berücksichtigung allgemeiner Hygieneregeln und die wissenschaftliche Aufarbeitung des Geschehens.

Dieter Korczak, im Mai 2020

Dr. Dieter Korczak
Dr. Dieter Korczak
Dieter Korczak ist Mitglied der VDW und dort in der Studiengruppe „Gesundheit als selbstbestimmte Teilhabe“ aktiv. Nach seinem Studium der Volkswirtschaft und Soziologie hatte er verschiedene leitende Tätigkeiten in sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituten inne, bevor er 1985 die GP-Forschungsgruppe, Institut für Grundlagen- und Programmforschung in München gründete. Mit seinem Institut hat er über 500 sozial- und gesundheitswissenschaftliche Studien, Gutachten und Forschungsprojekte durchgeführt. Wesentliche Impulse, auch für die Beantwortung von Großen Anfragen im Bundestag, hat er mit seinen Gutachten und empirischen Studien zum Thema Verschuldung, Überschuldung und Schuldnerberatung von privaten Haushalten geleistet. Die Debatten um den Einsatz von Scoringverfahren hat er ebenfalls wesentlich beeinflusst. Bereits während seiner Zeit als Abteilungsleiter der Infratest Gesundheitsforschung hat er sich mit der Inzidenz und Prävalenz von Suchtverhalten in der Bevölkerung befasst. Später hat er an der Gesundheitsberichterstattung und an Sozialberichten des Bundes und der Länder mitgewirkt. 1995 hat er den Lebensqualitäts-Atlas Deutschland verfasst. Seit 2007 sind von ihm und seinen Mitarbeitern zahlreiche Health Technology Assessments zu unterschiedlichen Krankheitsgebieten erschienen. Von 1997 bis 2017 war er Vorsitzender der Interdisziplinären Studiengesellschaft e.V. und Herausgeber der Interdisziplinären Studienreihe. Gegenwärtig ist er unter anderem Leiter der europäischen Covid-19 Debt Scientific Group (CoDeS) des European Consumer Debt Network (ECDN).