Symposium am 16. November 2017 | 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr | TU Berlin
Arzneimittel sollten wirksam und sicher sein. Deshalb müssen Medikamente sich auch nach ihrer Zulassung in sogenannten Post-Marketing-Studien beweisen, so verlangt es das Europäische Arzneimittelrecht. Die Arzneimittelgesetze der EU Mitgliedsländer sprechen auch von Phase IV Studien, von Post-Marketing-Surveillance oder von Anwendungsbeobachtungen (AWB). Post-Marketing-Studien sollen der Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) dienen und müssen in Deutschland den Aufsichtsbehörden gemeldet werden.
Das Symposium beleuchtete aufbauend auf eigenen Forschungsarbeiten in Deutschland und Österreich die Praxis von Post-Marketing-Studien und ihr Potential für Missbrauch und korruptive Einflussnahme. Wir sind sehr froh, dass es gelungen ist, ausgewiesene Experten auf den Gebieten Post-Marketing-Studien und Arzneimittelsicherheit und auch der pharmazeutischen Industrie für das Symposium zu gewinnen. Sie haben über die Situation von Post-Marketing-Studien in Deutschland und Österreich berichtet. Darüber hinaus war auch die Rolle und die Verantwortung von Ethikkommissionen bei der Bewertung von Anwendungsbeobachtungen ein Thema. Experten für Informationsfreiheit in Deutschland haben gezeigt, welche rechtlichen Schritte notwendig sind, um den Zugang der Öffentlichkeit zu Meldungen, Ergebnissen und Originaldaten von Post-Marketing-Studien zu ermöglichen.
Programm
Das Programm entnehmen Sie bitte dem PROGRAMMFLYER.
Hinweis
Die Veranstaltung wurde ermöglicht durch Transparency International Deutschland e.V., Transparency International – Austrian Chapter sowie das Ludwig Boltzmann Institut Health Technology Assessment, Wien
Bericht
Einen ausführlichen Veranstaltungsbericht mit allen Beiträgen und Zusammenfassungen der jeweiligen Vorträge finden Sie hier (externer Link zu Transparency International Deutschland).
Die Veranstaltung wurde von folgenden Partnern ausgerichtet:
Programmflyer
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