Die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) möchte, dass im Sinne einer Friedenspolitik die Bundesrepublik Deutschland sich bei dem bevorstehenden NATO-Gipfel in Warschau für eine Deeskalation im Verhältnis zur Russischen Föderation einsetzt. Aus diesem Grund haben die auf diesem Gebiet forschenden Vorstandsmitglieder und andere Mitglieder der VDW die beigefügte Erklärung mit dem Titel „Deeskalation statt forcierte Aufrüstung“ verfasst. Der erweiterte Vorstand der VDW hat die Erklärung verabschiedet.
Die Stellungnahme finden Sie untenstehend und zum Download als PDF hier.
Deeskalation statt forcierte Aufrüstung
Stellungnahme des erweiterten VDW-Vorstands zum NATO-Gipfel
am 8./9. Juli 2016 in Warschau
Nach Ausbruch der Ukraine-Krise durch die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die fortschreitenden Kämpfe in der Ostukraine haben die NATO-Staaten auf dem Gipfel von Wales (4./5. September 2014) beschlossen, die militärische Präsenz der NATO in ihren mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten zu verstärken. Dies geschah in Gestalt eines „Readiness Action Plan“ (RAP), der verschiedene „Rückversicherungsmaßnahmen“ für die betroffenen Bündnispartner vorsieht. Im Mittelpunkt stehen dabei seit 2014 der Aufbau einer schnellen Eingreiftruppe (Very High Readiness Joint Task Force; VJTF), die Stationierung einer zusätzlichen „rotierenden“ US-Brigade sowie die Diskussion zur Stationierung von vier zusätzlichen und ebenfalls „rotierenden“ verstärkten Bataillonen in den drei baltischen Staaten und Polen.
Auch die maritime Präsenz in der Ostsee und dem Schwarzen Meer soll verstärkt werden. Strittig ist, ob die geplanten Maßnahmen der NATO im Grenzraum zu Russland mit dem Geist der NATO-Russland-Grundakte von 1997 vereinbar sind, in der die NATO u. a. versicherte, „keine substantiellen Kampftruppen dauerhaft zu stationieren“. Das würde erst recht für darüber hinausgehende Maßnahmen gelten, wie sie von osteuropäischer Seite gefordert und teilweise auch in den USA diskutiert werden.
Dabei geht es nicht nur um die Auslegung der Grundakte, sondern auch um die Frage, ob den Absichtserklärungen von 1997 in der veränderten Lage überhaupt noch Bedeutung als Orientierungsrahmen für die westliche Politik gegenüber Russland zukommt. Die Bundesregierung besteht darauf, dass dem so ist. Auf ihr Drängen wurden im September 2014 nur Maßnahmen ins Auge gefasst, die zumindest aus deutscher Sicht der Grundakte nicht widersprechen. Es besteht aber die Gefahr, dass die Grundakte obsolet werden könnte, wenn sich die Kräfte in der NATO durchsetzen, die Russland militärisch herausfordern wollen. Angesichts des amerikanischen Wahlkampfes und der in seinem Gefolge zu erwartenden Neupositionierung der US-Regierung, kommt den Beschlüssen der NATO in Warschau besondere politische Bedeutung zu.
Inzwischen werden die auf dem Gipfel von Wales beschlossenen Maßnahmen schon umgesetzt. Russland hat als Reaktion seinerseits aus einer selbstempfundenen Schwäche teilweise überreagiert (z. B. nukleare Drohung gegen nichtnukleare NATO-Staaten wie Dänemark) und die Verstärkung der eigenen militärischen Präsenz gegen den Westen durch die Aufstellung von drei neuen Divisionen angekündigt. Das wird wiederum die Forderungen osteuropäischer Regierungen unterstützen, über die in Wales (und auch Warschau) in Betracht gezogenen Maßnahmen hinauszugehen. Da der Westen seinerseits in Anspruch nimmt, lediglich auf die russische Politik der Konfrontation zu reagieren, droht sich das aus dem Kalten Krieg bekannte „Spiel“ der eskalierenden Androhung von Gewalt und Gegengewalt mit weiter verstärkten Neustationierungen auch im nuklearen Bereich zu wiederholen. Es besteht die akute Gefahr, dass viel Geld in neue Waffensysteme investiert wird.
Dieses „Tit-for-Tat-Spiel“ hat im Kalten Krieg mehrfach an den Rand eines Nuklearkrieges geführt, verschlingt Unsummen von Geld und würde den Versuch, das Gespräch im Rahmen des NATO-Russland-Rates wieder aufzunehmen und über die Risikobegrenzung und Rüstungskontrolle hinaus auch Perspektiven für einen mittelfristigen Abbau von Spannungen zu entwickeln, wesentlich schwächen. Zudem sind die nukleare und konventionelle Abrüstung im Rahmen der Folgeverhandlungen für die erodierenden Rüstungskontrollverträge (Vertrag für konventionelle Streitkräfte in Europa (VKSE) und Neuer START-Vertrag) sowie die bilateralen Gespräche über die Regelung der Implementierungsprobleme des INF-Vertrages (INF, Intermediate-range Nuclear Forces) zum Erliegen gekommen. Das bilaterale Abkommen von 1987 verpflichtet zum Entwicklungs-, Produktions- und Stationierungsverbot landgestützter nuklearbestückter Mittelstreckensysteme zwischen 500 und 5.500 km Reichweite.
Ein weiteres Eskalationspotential bietet der Streit um den Ausbau der Raketenabwehr in Europa, die ursprünglich als Schutz gegen künftige Angriffe durch den Iran geplant war. US-Präsident Obama erklärte 2009 in Prag: „Wenn es die iranische Bedrohung nicht mehr gibt, haben wir eine starke Basis für Sicherheit, und die derzeitige Motivation für den Aufbau eines Raketenabwehrsystems in Europa besteht nicht mehr.“ Als konsequente Umsetzung dieser Aussage ist die NATO gehalten, angesichts des erfolgreichen Abschlusses des Wiener Abkommens vom 14. Juli 2015 mit dem Iran die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Das Atomabkommen mit dem Iran hat einen Mechanismus geschaffen, mit dem es durch kontinuierliche Verifikation und Konfliktlösungsmechanismen gelingen kann, ein militärisches Nuklearprogramm des Iran für 10–15 Jahre und darüber hinaus zu verhindern. Die fortschreitenden Raketentests durch Iran stellen keine ausreichende Bedrohung für Europa dar, die eine teure und in ihren politischen Wirkungen riskante Raketenabwehr rechtfertigen würde. Ein weiterer Ausbau der Raketenabwehr muss somit von der NATO überdacht werden. Er könnte zur Suspendierung des INF-Vertrages durch Russland führen, da es auch in Russland Stimmen gibt, die angesichts neuer Bedrohungen neue Mittelstreckenraketen stationieren wollen. Auch hier besteht die Gefahr, dass diejenigen Länder in der NATO sich durchsetzen, die eine Neubegründung der Raketenabwehr gegen Russland zum Zwecke der nationalen Rückversicherung anstreben. Faktisch hätte dies allerdings nur einen geringen Schutzeffekt, da dies durch neue russische Raketenstationierungen leicht zu unterlaufen wäre.
Forderung an die Bundesregierung
Im Rahmen der Planung zum Ausbau der Raketenabwehr (European Phased Adaptive Approach; EPAA) sollte die Bundesregierung feststellen, dass die Raketenabwehr, deren Standort in Rumänien am 12. Mai in Dienst gestellt wurde und für die am 13. Mai in Polen der erste Spatenstich erfolgt ist, wegen der fehlenden iranischen Bedrohung nicht mehr erforderlich ist. Die weiteren Raketenabwehrpläne sollten überarbeitet und an die veränderte Bedrohungslage angepasst werden. Die aktuellen Kapazitäten (vier Aegis-Kreuzer und die in Betrieb genommene Abwehrstellung in Rumänien) reichen aus, um einer eventuellen Bedrohung mit konventionell-bestückten Raketen aus dem Mittleren Osten zu begegnen.
Parallele Gespräche mit Russland über neue vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen zum Abbau des massiv gestiegenen Misstrauens und über eine Nachfolgeregelung für den moribunden Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa haben dabei zunächst Vorrang. Ihnen sollten sobald als möglich Verhandlungen über die wechselseitige Abrüstung der verbleibenden substrategischen Nuklearwaffen folgen. Der INF-Vertrag muss in Kraft bleiben und seine Implementierungsprobleme kooperativ in der dafür vorgesehenen bilateralen Kommission geregelt werden.
Wir sind uns bewusst, dass die Bedrohungslage in den östlichen Mitgliedsländern der NATO anders eingeschätzt wird als in den übrigen Mitgliedsstaaten. Im Zeitalter nuklearer Massenvernichtungswaffen beruht jegliche Politik der Abschreckung aber letztlich auf der Drohung mit überregionalen, wenn nicht sogar globalen Folgen. Aus diesem Grund kann eine wirkungsvolle Sicherung von Grenzgebieten nur durch eine Kombination von regionalen Maßnahmen und einer Stabilisierung des übergreifenden politischen Raumes erreicht werden. Die Sicherheitspolitik muss sich an diesem Ziel orientieren.
Fortschreitende Abrüstung und Rüstungskontrolle sind dauerhaftere Mittel des Krisenmanagements, der Berechenbarkeit und des Friedens in Europa als der Rückfall in eine Politik der wechselseitigen Abschreckung.