*Der Beitrag spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider und entspricht nicht zwangsweise der Meinung der VDW.

Statement im Rahmen des Deutschen Naturschutztages 2026

Der Naturschutz, organisiert in Verbänden oder Stiftungen, ist zentraler Teil der Zivilgesellschaft, die synonym auch als Bürgergesellschaft bezeichnet wird und damit als „ein Gemeinwesen, in dem Bürgerinnen und Bürger durch das Engagement in selbstorganisierten Vereinigungen und durch die Nutzung von Beteiligungsrechten die Geschicke des Gemeinwesens wesentlich prägen können“, so die Enquetekommission Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements 2000. Unsere Zivilgesellschaft hat durch ihre Arbeit und ihren Einsatz in den letzten Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen, so sind gerade auch die Naturschutzverbände in den letzten Jahrzehnten an Mitgliederzahl erheblich gewachsen. Seit der ersten sozialliberalen Regierung 1969 wurden die Beteiligungsrechte für die Zivilgesellschaft deutlich ausgebaut und damit konnte auch die Zivilgesellschaft noch mehr als früher das Gemeinwesen wesentlich mitprägen.

Inzwischen leben wir aber in einer anderen Zeit. In einer Zeit, in der eine vom Verfassungsschutz beobachtete, aber inzwischen in allen Parlamenten stark vertretene Partei, die AfD, unsere Arbeit nicht nur kritisch sieht, sondern auch massiv einschränken will. Und dabei leider auch direkt oder indirekt durch zentrale staatstragende Parteien wie die CDU/CSU mit unterstützt wird. Diese hat mit ihrer Anfrage zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen vor über einem Jahr die Arbeit, gerade auch von Organisationen wie dem BUND, nicht nur kritisch hinterfragt, sondern auch inzwischen Initiativen ergriffen, um unsere Arbeit zu erschweren.

So plant die derzeitige Bundesregierung, entgegen allen Erklärungen zur Bedeutung des Naturschutzes, den Naturschutz im Vollzug deutlich zu schwächen. So soll die zentrale Voraussetzung für den Naturschutz, auf 100 Prozent der Landesfläche wirkungsvoll zu sein, durch die Änderung der Eingriffs-Ausgleichsregelung massiv reduziert werden. Damit werden vor allem Eingriffe in Natur und Landschaft deutlich erleichtert. Die Kompensationszahlungen sind dann nur noch der Blumenschmuck auf dem Leichensarg der Natur.

Mit den so genannten Beschleunigungs- und Modernisierungsgesetzen sollen Planungsprozesse vor allem durch den Abbau von Mitwirkungsrechten beschleunigt werden. Dabei ist seit Jahren durch viele Untersuchungen belegt, dass Genehmigungsverfahren vor allem wegen Planungs- oder Finanzierungsdefiziten und nicht aufgrund von Einsprüchen oder Klagen lange dauern.

Die Klagerechte von anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden sollen durch Befristung oder durch Festlegung überragenden öffentlichen Interesses für Bauvorhaben beschnitten oder durch die Beseitigung der aufschiebenden Wirkung von Klagen unwirksam gemacht werden. Damit droht ein Rückschritt in vordemokratische Zeiten. Denn durch unsere Klagen kann ja nur die Gesetzeskonformität von Eingriffen von Gerichten überprüft werden. Erfolgreiche Klagen verhindern damit rechtswidrige Eingriffe – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Vor diesem Hintergrund ist es deshalb notwendiger denn je, dass der Naturschutz in Deutschland sich klar wird, dass er so gut wie alle großen Erfolge und Fortschritte im Natur- und Umweltschutz durch unser Grundgesetz und dessen Möglichkeiten erzielt hat. Er ist deshalb dazu aufgerufen, noch mehr als bisher unsere Demokratie zu verteidigen. Denn erst durch das Grundgesetz konnten sich die Naturschutzverbände in der Breite der Gesellschaft so entwickeln, wie das erfolgt ist. Erst dadurch konnten Mitwirkungsrechte durchgesetzt werden.

Allein durch demokratische Prozesse, wie die Möglichkeit, eigene Gesetzesvorschläge vorzulegen und diese auch durch parlamentarische Lobbyarbeit mit durchzusetzen, wie das z.B. beim Ersatz des alten Reichsnaturschutzgesetzes durch ein neues Bundesnaturschutzgesetz 1976 oder bei der zentralen Fortschreibung 2002 passiert ist, konnten entscheidende Fortschritte erzielt werden. Ähnliches gilt für Naturschutzerfolge durch Petitionen oder öffentliche Demonstrationen.

Allein dadurch konnten Mehrheiten für neue Schutzgesetze auch gegen massive Widerstände Betroffener für den biotischen und abiotischen Naturschutz durchgesetzt werden. Diese haben dazu geführt, dass im Naturschutz mehr erreicht worden ist, als in früheren Jahrzehnten, obwohl es natürlich auch zu erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt durch die Industrialisierung fast der gesamten Landschaft gekommen ist, wofür vorrangig eine seit Jahrzehnten falsch ausgerichtete Agrar- und Verkehrspolitik verantwortlich ist.

Ohne unsere Verfassung gäbe es heute nicht die inzwischen selbst- verständlichen Prinzipien wie Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip oder das Prinzip des Vorrangs der Vermeidung von Eingriffen und auch des Schutzes der Natur um ihrer selbst willen. Ohne unsere Verfassung mit den zentralen Grundrechten, wie der Bildung von freien Zusammenschlüssen, den Mitwirkungsrechten, der Meinungsfreiheit und auch der Möglichkeit durch öffentliche Demonstrationen sich für bestimmte Ziele sichtbar einzusetzen, gäbe es heute nicht die Erfolge im Naturschutz und damit auch keine bessere Luft und Wasser für alle, keine geretteten Flüsse – von der Donau bis zur Elbe – oder Natur- und Kulturlandschaften, die heute als touristische Highlights gelten. Auch die Nationalparks und Biosphärenreservate, z.B. in Ostdeutschland, sind Erfolge der Demokratie, denn auf Initiative der Bürgerrechtsbewegung in der damaligen DDR 1989 wurden sie kurz vor der Wiedervereinigung in der letzten Sitzung der frei gewählten Volkskammer der DDR vom Parlament beschlossen und sind heute das „Tafelsilber“ (Zitat Klaus Töpfer) der deutschen Einheit.

Unsere Erfolge sind damit das Ergebnis einer freiheitlichen Zivilgesellschaft, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht und für das Gemeinwohl kämpft. Deshalb müssen wir diese Verfassung mit verteidigen und müssen uns aktiv in die laufenden Diskussionen und Proteste einschalten.

Denn wenn wir eine Erfahrung aus der Zeit der Nazidiktatur in Deutschland gemacht haben, gerade auch als ältester deutscher Naturschutzverband, als 1913 gegründeter BUND Naturschutz in Bayern, dann ist das die, dass wir uns nicht nur gegen den Missbrauch zentraler Begriffe im Naturschutz, wie „Heimat“, wehren müssen, sondern dass wir auch in Verpflichtung gegenüber unserer eigenen Geschichte heute die Verpflichtung haben, uns für eine wehrhafte Demokratie einzusetzen, sie zu verteidigen und dafür zu kämpfen. Gerade unsere Demokratie mit ihren dezentralen, föderalen Strukturen ist Grundlage für Innovationen, gerade auch im Natur- und Umweltschutz. Ohne unsere Demokratie und die dadurch möglich gewordenen Initiativen in Form von öffentlichen Protesten und zivilem Widerstand hätte es in Deutschland auch nie den Atom- oder Kohleausstieg gegeben. Sie sind das Ergebnis jahrzehntelangen Einsatzes von Umweltverbänden und weiteren großen Teilen der Zivilgesellschaft.

Dafür müssen wir eintreten, genauso wie für die Medienvielfalt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für den Qualitätsjournalismus in unserem Lande und gegen Hass und Hetze in den sozialen Medien.

Wir müssen aber nicht nur unsere Demokratie verteidigen, sondern auch für mehr Demokratie durch direkte Bürgerbeteiligungs- und Mitwirkungsrechte, (so wie z.B. in Bayern durch Volksgesetzgebung vorbildhaft gesichert) eintreten. Demokratie ist ein mühsamer, herausfordernder, aber unverzichtbarer Weg. Ohne Demokratie hat der Naturschutz keine Chance. Das Motto muss deshalb sein: Wehret den Anfängen, kämpft für unser Grundgesetz als Verfassungspatriotinnen und Verfassungspatrioten und seid mutig!

13.03.2026, Hubert Weiger

Ehrenvorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)


Prof. Dr. Hubert Weiger
Prof. Dr. Hubert Weiger
Hubert Weiger (*1947) ist seit 1971 im verbandlichen Naturschutz aktiv. 2002 bis 2018 war er Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern (BN), 2007 bis 2019 Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Deutschland e.V. (BUND), danach Ehrenvorsitzender beider Verbände.

Er studierte Forstwirtschaft in München und Zürich und promovierte über forsthydrologische und bodenkundliche Auswirkung von Stickstoffeinträgen in Waldökosysteme mit summa cum laude an der Universität München.

Von 1994 bis 2024 war er Honorarprofessor an der Universität Kassel für Naturschutz und nachhaltige Landnutzung, von 2002 bis 2011 Lehrbeauftragter für Naturschutzpolitik an der TU München. Er war Mitglied in zahlreichen fachwissenschaftlichen Gremien, z. B. 2018/2019 in der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission), 2013 bis 2022 war er Mitglied des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) der Bundesregierung. Seit 2004 ist er Mitglied des Präsidiums der EuroNatur Stiftung und seit 2023 Vorstandsmitglied der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW).

Für seine Verdienste wurde Hubert Weiger 2009 mit der Bayerischen Verfassungsmedaille in Silber ausgezeichnet, 2010 erhielt er den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz am Bande) und 2021 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse.